Donnerstag, 15. Juni 2023

Mein Kampf

 gegen die Stadtverwaltung Hannover

Ich stieß vor einigen Monaten durch Zufall auf eine Internet-Seite der Stadt Hannover, auf der völlig kritikfrei die städtischen Frauenhäuser beweihräuchert wurden - was mich dazu bewog, an die auf der Seite angegebene Kontaktadresse eine Frage zu richten. 

Ich wollte wissen, wie hoch in diesen Frauenhäusern der Anteil der Frauen aus islamischen Familien ist. Meine Hypothese lautete: Da die Frau im Islam oft nicht als gleichberechtigt betrachtet wird, kommt es häufiger zu häuslicher Gewalt, was einen erhöhten Anteil an Frauenhausbewohnerinnen aus islamischen Familien zur Folge hat. Das gleich kann übrigens auch für osteuropäische Frauen gelten.

Die Kontaktadresse gehört einer gewissen Frau Eryurt-Celik, die beim Fachbereich Öffentliche Ordnung tätig ist. Da sie türkischen "MiHiGru" hat, sprach ich sie zünftig mit "Merhabar" an, was ja nichts anderes als "Guten Tag" bedeutet.

Eine Antwort erhielt ich nicht, so daß ich meine Anschreiben wiederholte, denn es hätte ja sein können, daß die E-mails nicht angekommen sind oder Frau Eryurt-Celik zu faul war, sie zu beantworten. Letzteres traf zu auch zu. Anstatt die Frage einfach zu beantworten oder an jemanden weiterzuleiten, der dazu in der Lage ist, oder mir mitzuteilen, daß diese Informationen streng geheim sind (könnte ja sein), hetzte sie mir den Staatsschutz auf den Hals. 

Zwei Herren standen vor der Tür und wollten wissen, warum ich Frau Eryurt-Celik mehrfach angeschrieben und die Anrede "Merhaba" gewählt hatte. Die Antwort lautete natürlich: Weil ich das Recht dazu habe. Und daß man Frau Eryurt-Celik bitte mitteilen solle, daß die Angelegenheit nach Beantwortung der Frage erledigt sei. 

Aber ist es nicht irgendwie eigenartig, daß man sich im besten Deutschland, das es je gab, dafür rechtfertigen muß, wenn man völlig harmlose Fragen stellt? Ich behaupte: In den schlechteren Deutschlands unter Willy Brandt, Helmut Schmidt und Helmut Kohl wäre das undenkbar gewesen.

Natürlich erhielt ich wieder keine Antwort. Die typische Gutsherrenart des öffentlichen Dienstes: Der Bürger als Störenfried, der es bitte nicht wagen soll, die Mit-Arbeitsverweigerer mit Fragen zu belästigen. Anstatt weitere E-Mails zu schreiben, entschloss ich mich, Frau Eryurt-Celik die "Opferrolle" zukommen zu lassen, die sie sich ja zweifellos verdient hatte. Da Frau Eryurt-Celik übergewichtig ist (es gibt Fotos von ihr im Internet), wählte ich aber die kleine Packungsgröße. 

Einige Zeit später tauchte erneut der Staatsschutz bei mir auf: Frau E-C hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gegen mich erstattet. Ansonsten das gleiche wie beim ersten Mal: Warum, wieso, weshalb. Antwort auch die gleiche: Bitte die Informationen schicken, dann Angelegenheit erledigt.

Natürlich kamen keine Informationen (siehe Gutsherrenmentalität), aber ein Einschreiben der Stadt: Einjähriges Hausverbot für das Dienstgebäude Schützenplatz 1. Begründung: Beleidigung von Mitarbeitern. Was natürlich nicht nur gelogen ist, sondern auch eine falsche Verdächtigung darstellt, die eine Straftat ist (§ 164 StGB). 

Das Hausverbot geht mir natürlich am Arsch vorbei. Ich war nie in diesem beschissenen Dienstgebäude und werde dort vermutlich auch niemals hingehen. Was mich nervt ist die Arroganz dieser faulen Säcke. Anstatt einfach eine einfache Frage zu beantworten, fangen sie einen Rechtsstreit an. Den wird es jetzt nämlich geben, denn ich habe nun meinerseits Strafanzeige gegen den Leiter des Fachbereichs und gegen Frau E-C erstattet. 

Fortsetzung folgt.

 

2 Kommentare:

  1. Du solltest mal überlegen, was Du so schreibst ...Du stellst Dich selbst als durchaus gefährlichen Psychopath dar. Und das Du eine Straftat begehst sollte Dir auch klar sein:

    $ 192 StGB, "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises": Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

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    1. Na, Herr R., haben Sie Post bekommen?
      Sie kennen die näheren Umstände des Falles nicht, reden aber trotzdem dummes Zeug. Warum überrascht mich das nicht?
      https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/beleidigung-trotz-wahrheitsbeweises.html

      Ich verrate Ihnen was: Die Anzeige gegen mich hatte weder straf- noch zivilrechtliche Konsequenzen.

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