Donnerstag, 16. Mai 2024

Staatsrechtler Murswiek zum AfD-Urteil:

 Das Interview ist zuerst am 15. Mai 2024 im Internetradio „Kontrafunk“ veröffentlicht worden.

"Das Hauptargument des Bundesverfassungsschutzes, das von Haldenwang und seinem Amt permanent wiederholt worden ist, lautete, die AfD verwende einen verfassungswidrigen Volksbegriff. Wer davon ausgehe, daß es neben dem Staatsvolk auch ein Volk gebe, das nach Kriterien wie Sprache, Kultur oder Abstammung definiert sei, liefere damit einen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Diese Ansicht ist rechtlich evident falsch und auch in sich unstimmig.

Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff ist ein deskriptiver Begriff. Als solcher kann er gar nicht verfassungsfeindlich sein. Daß es ein ethnisch-kulturell verstandenes deutsches Volk gibt, ist eine Tatsache. Es gibt aber keine verfassungsfeindlichen Tatsachen. Wenn der Verfassungsschutz die bisher von ihm vertretene Auffassung durchsetzen könnte, würde das ja bedeuten, daß er praktisch ein Verbot durchsetzt, die Wahrheit, die empirische Wahrheit auszusprechen. Das wäre extrem grundgesetzwidrig und ein ganz schlimmer Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Und hier hat das OVG Münster nun Klarheit geschaffen und ausdrücklich festgestellt, daß die deskriptive Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs nicht verfassungswidrig sei.

Also, wenn von einer Partei gesagt wird, die Angehörigen des ethnisch-kulturellen Volkes müßten bessere Rechte haben als die sonstigen Staatsangehörigen, dann ist das laut dem OVG verfassungsfeindlich. Diese Auffassung entspricht auch der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Insofern steht sie eigentlich außer Streit.

Aber die AfD sagt, sie selbst knüpfe an die Verwendung des ethnischen Volksbegriffs überhaupt keine rechtlichen Konsequenzen. Und vor allen Dingen wolle sie keinen deutschen Staatsangehörigen, auch mit Migrationshintergrund, in irgendeiner Weise diskriminieren oder gar von den staatsbürgerlichen Rechten ausschließen."


Fazit: Der VS schützt nicht die Verfassung, sondern das Merkel-Scholz-Regime vor der Verfassung. Aber das wußten wir ja schon lange. 

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