https://taz.de/Urteil-gegen-AfD-Politiker/!6010828/
"Für Fälle wie den jetzigen gibt es eigentlich die rechtsstaatliche Maxime „im Zweifel für den Angeklagten“. Bei Äußerungsdelikten gilt zusätzlich die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass Äußerungen nach Möglichkeit so auszulegen sind, dass sie nicht strafbar sind."
Haldewang, übernehmen Sie!
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